IV-Frühanmeldung
Die Schadenfrequenzen im Krankentaggeld sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Viele Versicherer schreiben in diesem Geschäftsfeld inzwischen Verluste. Entsprechend setzen sie ihre vertraglichen Mitwirkungspflichten (Obliegenheiten) heute konsequenter durch als früher.
Dies zeigt sich insbesondere bei längeren Krankheitsfällen: Bereits nach rund sechs Monaten Arbeitsunfähigkeit verlangen Krankentaggeldversicherer vermehrt eine Anmeldung bei der Invalidenversicherung (IV).
Dies dient nicht nur der versicherungsrechtlichen Koordination, sondern auch dazu, dass mögliche Unterstützungsmassnahmen der IV frühzeitig eingeleitet werden können. Studien und praktische Erfahrungen zeigen, dass die Chancen einer erfolgreichen Wiedereingliederung deutlich höher sind, wenn entsprechende Massnahmen bereits im ersten Jahr nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit beginnen.
Diese Praxis steht im Zusammenhang mit Art. 29 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG). Danach ist eine frühzeitige Anmeldung angezeigt, damit die IV rechtzeitig Abklärungen treffen und gegebenenfalls Eingliederungsmassnahmen einleiten kann.
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Malick Gueye
Master of Law (MLaw)