Swiss Life senkt Umwandlungssätze per 01.01.2022

Pensionskassen Dienstleistungen 20.12.2021


Das Tiefzinsumfeld drückt weiter auf die Renten in der beruflichen Vorsorge. Zudem stehen die Vorsorgewerke wegen Pensionierungsverlusten in der Kritik. Das Langlebigkeitsrisiko verursacht aktuell Kosten, die auf die nächsten Generationen verschoben werden. Swiss Life reduziert die Umwandlungssätze in der Vollversicherung in den kommenden Jahren, um diesem Problem entgegenzuwirken. Bereits laufende Renten sind davon nicht betroffen.

  • Zum 1. Januar 2022 wird der Umwandlungssatz für den obligatorischen Teil des Altersguthabens für Frauen (Alter 64) und für Männer (Alter 65) von derzeit 6.8 Prozent auf 6.5 Prozent sinken und ab 2023 noch 6.2 Prozent betragen.
  • Im überobligatorischen Teil des Altersguthabens wird der Umwandlungssatzes bei Frauen von 5.00 auf 4.76 bzw. 4.54 Prozent ab 2023 reduziert. Bei Männern sinken die Zinssätze von 4.95 Prozent auf 4.71 bzw. 4.49 Prozent bis 2023. Von der Senkung des Umwandlungssatzes für den obligatorischen Teil des Altersguthabens nicht betroffen ist die BVG-Vorsorgestiftung Physioswiss.

 

Der Status quo gilt bis zum Ablauf des aktuellen Vertrags bis zum 31.12.2023. Das bedeutet, dass der Umwandlungssatz von 6.80 Prozent bis Ende 2023 gilt. Die oben erwähnten Senkungen des überobligatorischen Umwandlungssatzes gelten ab 1.1.2022.

Die massgebenden, gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen nach BVG werden jederzeit eingehalten. Swiss Life bestätigt, dass die Vollversicherung stark von den KMU nachgefragt wird und zukünftig weiterhin angeboten werden soll. Eine nachhaltige Stabilisierung der beruflichen Vorsorge stehe seit Längerem auf der politischen Agenda. Eine Anpassung des Umwandlungssatzes auf 6 Prozent, wie dies in der aktuellen bundesrätlichen Botschaft zur BVG-Reform vorgesehen sei, sei aufgrund der demografischen Entwicklung und des Tiefzinsumfelds dringend empfohlen.

Adrian Wernli

Geschäftsführer BVG-Vorsorgestiftung physioswiss